Tageseltern: Angestellt oder selbstständig – beides ist möglich!

Die Kindertagespflege ist eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagesstätte. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld, die in vielen Fällen von den Eltern steuerlich abgesetzt werden kann. Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten, für die – unter bestimmten Voraussetzungen – öffentliche Förderung vorgesehen sind:

1. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Die Tagesmutter oder der Tagesvater betreuen eines oder mehrere Kinder im Haushalt der Eltern. Sie gelten dann als „weisungsabhängig“ von den Eltern. Es handelt sich hierbei (meistens) um ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber.

2. Kindertagespflege im Haushalt der Tageseltern

In diesem Fall wird das Kind im Haushalt der Tageseltern betreut. Bis zu fünf Kinder dürfen auf diese Weise betreut werden, die Zahl der zu betreuenden Kinder hängt jedoch von landesrechtlichen und individuellen Voraussetzungen ab. Es müssen zum Beispiel kindgerechte Räumlichkeiten vorhanden sein, ausreichend Platz und Spiel- und Schlafgelegenheiten für Kleinkinder. Weitere Bedingungen sind eine sichere Umgebung und gute hygienische Verhältnisse.

Diese Form der Tagespflege ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis erteilt das jeweils zuständige Jugendamt. Die Eignung der Tagesmutter oder des Tagesvaters wird vom Jugendamt geprüft. Sachkompetenz und ein polizeiliches Führungszeugnis sind erforderlich. Die Kindertagespflege kann im Angestelltenverhältnis oder als selbstständige Arbeit ausgeübt werden. Je nach den gesetzlichen Vorgaben der Länder, gibt es auch die Möglichkeit, andere geeignete Räume als die eigenen oder die der Eltern zu nutzen.

3. Kinderbetreuung in der Tagesgroßpflegestelle

In manchen Bundesländern besteht die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Kinderbetreuung. Mehrere Tagesmütter oder -väter dürfen dann zusammen mehr als 5 Kinder betreuen. Die Erlaubnis für eine so genannte Tagesgroßpflegestelle unterliegt bestimmten Bedingungen, über die örtlichen Jugendämter Auskunft geben.

 

Kindererziehung

Nie zuvor war die Verunsicherung über Erziehung größer als heute. Gerade weil wir alles richtig machen wollen, sind wir orientierungsloser denn je.

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