Erlaubnis zur Kinderpflege
Wenn Sie mehr als 15 Stunden wöchentlich Kinder außerhalb der Wohnung der Kindeseltern gegen Entgelt betreuen, und dieser Tätigkeit länger als 3 Monate lang nachgehen wollen, brauchen sie dazu die Erlaubnis des Jugendamtes. Die Erlaubnis wird auf Basis einer Eignungsprüfung erteilt und ist 5 Jahre lang gültig.
Voraussetzungen für die Erlaubnis und Kriterien der Prüfung sind:
- Die glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- Ein liebvoller Umgang mit Kindern
- Verzicht auf körperlich und seelische Gewaltanwendung
Persönliche Voraussetzungen sind:
- Belastbarkeit
- Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Organisationsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit
Erwartet wird:
- Die Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen
- Die Kooperation mit Fachbegleitung und anderen Tagespflegepersonen
- Die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils
Zu den räumlichen Voraussetzungen gehören:
- Der Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen
- Sicherheit und Hygiene
- Ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten
- Angenehme Atmosphäre
- Entwicklungsförderndes Spielmaterial
- Evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden vom Jugendamt in Einzelgesprächen und durch einen Hausbesuch geprüft.
Informationen zum Thema Tagesmutter gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de und unter www.tagesmuetter-bundesverband.de. Eine Fülle von weiterführenden Links bietet die Website www.kindertagesbetreuung.de
Nie zuvor war die Verunsicherung über Erziehung größer als heute. Gerade weil wir alles richtig machen wollen, sind wir orientierungsloser denn je.
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